Verkaufs- und Lieferbedingungen
der killtec Sport- und Freizeit GmbH für Handelsgeschäfte

1. Geltung, Vertragsabschluss

Für Angebote von killtec und alle Kaufverträge, Werklieferungsverträge mit killtec einschließlich Beratungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von killtec. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung von killtec oder der Ausführung der Lieferung zustande. Verbesserungen sowie sonstige Änderungen an Modellen einschließlich geringfügiger Farbabweichungen sind zulässig, wenn diese für den Käufer zumutbar sind.
 

2. Preise

Es gelten die am Liefertag gültigen killtec -Preislisten bzw. Angebotspreise zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten.
 

3. Lieferung, Lieferfristen

Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt ist oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.
Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder deren Auswirkungen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Willens von killtec liegen, die Erfüllung der Lieferpflicht, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten oder während eines Lieferverzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt. Ist killtec oder dem Käufer aufgrund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht zu.
Bei Lieferverzug oder von killtec verschuldeter Unmöglichkeit ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Für etwaige weitere Ansprüche aus Lieferverzug und Unmöglichkeit gilt Ziffer 7 dieser Bedingungen. Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Lieferung innerhalb Deutschlands von Bestellungen mit einem Warenwert von über 100,00 € erfolgt frei Haus mit Beförderungsmitteln nach killtec Wahl und auf Gefahr des Käufers zu dessen Geschäftssitz. Eil- und Sonderversand auf Wunsch des Käufers sowie Lieferungen von Aufträgen mit einem Warenwert unter 100,00 € erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Es wird eine Mehraufwandspauschale berechnet, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt.
Lieferungen ins Ausland werden grundsätzlich unfrei ab Lager ausgeführt. Zölle, Importsteuern u.ä. Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
 

4. Zahlungsbedingungen

Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gewährt killtec bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach  Rechnungsdatum 4 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum hat die Zahlung ohne Abzug netto Kasse zu erfolgen. Ein vereinbarter Skontoabzug ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht vollständig beglichen sind. Sonderverkäufe werden ausschließlich auf Basis netto Kasse mit sofortiger Fälligkeit abgewickelt. Lieferungen ins
Ausland erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese in einem Angebot oder in einer gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei killtec vorliegt oder dem Konto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht in jedem Falle zu Lasten des Käufers.
Für Verzugszeiten werden die gesetzlichen Zinsen berechnet (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von killtec auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist killtec berechtigt, die sofortige Bezahlung aller noch offenen Forderungen zu verlangen und die Erfüllung abgeschlossener Lieferverträge nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Gegen Ansprüche von killtec kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts.


5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks Eigentum von killtec. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung der Saldoforderung von killtec.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen killtec nicht gehörenden Waren vermischt, erwirbt killtec Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen vermischten Ware zum Zeitpunkt der Vermischung. Der Käufer verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für killtec.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass Forderungen aus dem Weiterverkauf auf killtec übergehen. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch killtec infolge einer bekannt gewordenen Bonitätsverschlechterung.
Die Vorbehaltsware hat der Käufer ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherungen aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Bruttobetrag der killtec - Rechnungen) an killtec abgetreten. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von killtec gelieferten Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im voraus an killtec ab. killtec nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Der Käufer bleibt solange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen ermächtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen killtec gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und / oder keine Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage eintritt.
Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte von killtec durch Dritte hat der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht von killtec auch gegenüber dem Dritten schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.
Übersteigt der Wert der killtec gegebenen Sicherheiten die Forderungen um insgesamt mehr als 10%, ist killtec auf Verlangen des Käufers zur Freigabe entsprechender Sicherheiten verpflichtet. Mit Tilgung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
 

6. Mängelhaftung

Offensichtliche oder erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unbeschadet etwaiger Verhandlungen über Beanstandungen behält sich killtec den Einwand nicht rechtzeitiger und nicht ordnungsgemäßer Untersuchungs- und Mängelrüge vor. Mangelhafte Ware ist mit Lieferschein und Packzettel an killtec zu senden und wird in angemessener Frist nach Wahl von killtec nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder lässt killtec eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung durch eigenes Verschulden fruchtlos verstreichen oder lehnt killtec die Nacherfüllung ab oder ist diese unmöglich oder dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrage zurücktreten oder Minderung verlangen. Liegen nur geringfügige Abweichungen vor, die die Funktion nicht beeinträchtigen, steht dem Besteller nur Minderung zu.
Die Mängelhaftung ist, sofern ein Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde, ausgeschlossen, wenn es sich um B-Ware oder Partien zu besonderen Bedingungen handelt. Mängelansprüche nach § 437 BGB verjähren 12 Monate ab Ablieferung. Für die Haftung auf Schadensersatz gilt Ziffer 7 dieser Bedingungen.
 

7. Allgemeine Haftung

Unbeschadet der Regelung unter Ziffer 3 dritter Absatz sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art - im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung – z.B. aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund, insbesondere auch von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, ausgeschlossen, sofern die beiden nachfolgenden Absätze nicht etwas anderes beinhalten.
Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet killtec ebenfalls; in diesem Falle ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von killtec. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten oder Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – auch bei Scheckklagen – ist Hamburg. killtec ist berechtigt, den Käufer auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit bei der Bestellung von killtec verwendet, gelten die Incoterms 2000 in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.
Alle personenbezogenen Daten werden von killtec vertraulich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Stand:
01.06.2012